VORAUSSETZUNG FÜR EINEN STUDIOBESUCH MIT DER AKTUELLEN 2G+ REGELUNG
- MIT VOLLSTÄNDIGER IMPFUNG + MIT OFFIZIELL GÜLTIGEM NEGATIVEM TESTNACHWEIS (PCR-Test − nicht älter als 48h / Schnelltest – nicht älter als 24 h)
- Nachweis mit Impfpass oder über die CovPass-App
Zweitimpfung mit AstraZeneca / Biontech / Moderna − mind. 14 Tage her oder Erstimpfung mit Johnson & Johnson − mind. 14 Tage her - BZW. AUSREICHEND GENESEN + MIT OFFIZIELL GÜLTIGEM NEGATIVEM TESTNACHWEIS (PCR-Test − nicht älter als 48h/Schnelltest – nicht älter als 24h)
- Infektion länger als 6 Monate zurückliegend:
Vorlage des positiven PCR - Tests mit Datum & Vorlage der Dokumentation einer Impfung nach 3 Monaten:
Impfausweis, CovPass-App oder Impfbescheinigung
- Infektion innerhalb der letzten 6 Monate: Vorlage eines positiven PCR-Tests mit Datum & Vorlage eines negativen Tests nach Entisolierung.
Oder: Bescheid des Gesundheitsamts zur Anordnung der Isolation und negativer Test nach Entisolierung.
AUSGENOMMEN VON DIESER REGELUNG:
- Personen mit Boosterimpfung
- Gleichgestellte Personengruppen ohne Boosterimpfung:
Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind - Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt
- Nicht immunisierte Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren (Übergangsregelung bis 31. Januar 2022) erhalten Zutritt über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests.