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UPDATE

VORAUSSETZUNG FÜR EINEN STUDIOBESUCH MIT DER AKTUELLEN 2G+ REGELUNG

  • MIT VOLLSTÄNDIGER IMPFUNG + MIT OFFIZIELL GÜLTIGEM NEGATIVEM TESTNACHWEIS (PCR-Test − nicht älter als 48h / Schnelltest – nicht älter als 24 h)
    - Nachweis mit Impfpass oder über die CovPass-App
    Zweitimpfung mit AstraZeneca /  Biontech / Moderna − mind. 14 Tage her  oder  Erstimpfung mit Johnson & Johnson − mind. 14 Tage her

  • BZW. AUSREICHEND GENESEN + MIT OFFIZIELL GÜLTIGEM NEGATIVEM TESTNACHWEIS (PCR-Test − nicht älter als 48h/Schnelltest – nicht älter als 24h)

    - Infektion länger als 6 Monate zurückliegend: 
    Vorlage des positiven PCR - Tests mit Datum & Vorlage der Dokumentation einer Impfung nach 3 Monaten: 
    Impfausweis, CovPass-App oder Impfbescheinigung

    - Infektion innerhalb der letzten 6 Monate: Vorlage eines positiven PCR-Tests mit Datum & Vorlage eines negativen Tests nach Entisolierung. 
    Oder: Bescheid des Gesundheitsamts zur Anordnung der Isolation und negativer Test nach Entisolierung.
     

AUSGENOMMEN VON DIESER REGELUNG:

  • Personen mit Boosterimpfung
  • Gleichgestellte Personengruppen ohne Boosterimpfung:
    Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind
  • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt
  • Nicht immunisierte Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren (Übergangsregelung bis 31. Januar 2022) erhalten Zutritt über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests.